AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Viking Hunting Adventure
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Viking Hunting Adventure angebotenen und vermittelten Jagdreisen. Viking Hunting Adventure organisiert und veranstaltet eigene Jagdreisen und vermittelt zudem Reisen externer Partner. Bei der Vermittlung von Reisen kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. In diesem Fall gelten die AGB des Partners, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Für alle direkt von Viking Hunting Adventure veranstalteten Reisen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die auf der Website oder in Prospekten dargestellten Angebote stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, ein Buchungsangebot abzugeben.
2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Viking Hunting Adventure die Buchung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt. Weicht die Bestätigung vom Angebot des Kunden ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das der Kunde innerhalb von sieben Tagen annehmen kann.
3. Bei Gruppenbuchungen haftet der buchende Kunde für sämtliche Verpflichtungen der weiteren Reiseteilnehmer.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins entgegengenommen werden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, ist Viking Hunting Adventure berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß § 4 zu berechnen.
§ 4 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.
2. Bei Rücktritt entstehen folgende pauschale Stornogebühren:
• Mehr als drei Monate vor Reisebeginn: eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß tatsächlich entstandener Kosten.
• Weniger als drei Monate, aber mehr als ein Monat vor Reisebeginn: die Anzahlung wird nicht erstattet.
• Weniger als 30 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises.
3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Viking Hunting Adventure kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Übertragung der Reise auf eine andere Person
1. Der Kunde kann seinen Reisevertrag auf eine andere Person übertragen, sofern dies Viking Hunting Adventure rechtzeitig mitgeteilt wird.
2. In diesem Fall schuldet der ursprüngliche Kunde einen Bearbeitungsaufwand von mindestens 50 €, es sei denn, es entstehen tatsächlich höhere oder niedrigere Kosten.
3. Der neue Teilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags ein und haftet gesamtschuldnerisch mit dem ursprünglichen Kunden.
§ 6 Preisänderungen
1. Viking Hunting Adventure behält sich vor, den Reisepreis zu ändern, falls sich wesentliche Kostenbestandteile wie Beförderungskosten, Wechselkurse oder behördliche Gebühren erhöhen.
2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Reise mehr als vier Monate nach Vertragsschluss beginnt und der Kunde spätestens 21 Tage vor Reisebeginn informiert wird.
3. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des ursprünglichen Reisepreises, hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Leistungen von Viking Hunting Adventure
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung.
2. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden (z. B. Hotelaufenthalte, Verpflegung, Transport), sind nicht im Reisepreis enthalten.
§ 8 Keine Abschussgarantie
Viking Hunting Adventure garantiert nicht, dass der Kunde bestimmte Wildarten erlegt oder erlegen kann. Die Jagd erfolgt unter Berücksichtigung jagdrechtlicher Vorschriften und ethischer Grundsätze.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Viking Hunting Adventure haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise, jedoch nicht für Jagderfolge oder äußere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.
2. Die Haftung für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
3. Für durch Partner vermittelte Reisen haftet Viking Hunting Adventure nicht. In diesem Fall ist der Kunde auf die Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter beschränkt.
4. Viking Hunting Adventure übernimmt keine Haftung für den Transport oder die Einfuhr von Waffen und Munition in das Zielland. Jeder Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
§ 10 Jagdrechtliche Vorschriften und Lizenzierung
1. Jeder Kunde ist verpflichtet, die jagdrechtlichen Bestimmungen des Reiselandes einzuhalten. Bei Verstößen kann Viking Hunting Adventure den Vertrag fristlos kündigen, ohne dass Rückerstattungsansprüche bestehen.
2. Sofern eine Jagdlizenz erforderlich ist, wird Viking Hunting Adventure diese nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beantragen. Eine Garantie für die Erteilung kann nicht übernommen werden.
§ 11 Vertragsaufhebung bei höherer Gewalt
Kann eine Reise aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, haben sowohl der Kunde als auch Viking Hunting Adventure das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet.
§ 12 Versicherungen
1. Jeder jagende Teilnehmer ist verpflichtet, eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
2. Viking Hunting Adventure empfiehlt den Abschluss zusätzlicher Reiseversicherungen (z. B. Rücktrittskostenversicherung, Unfallversicherung).
§ 13 Eigentum an erlegtem Wild
1. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an Wildbret oder Decken, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
2. Das Eigentum an der Trophäe geht erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises auf den Kunden über.
§ 14 Informationspflichten über ausführende Luftfahrtunternehmen
1. Viking Hunting Adventure ist verpflichtet, den Kunden über die ausführende Fluggesellschaft zu informieren, sofern Flüge Bestandteil der Reise sind.
2. Sollte sich die Fluggesellschaft nach der Buchung ändern, wird der Kunde unverzüglich informiert.
§ 15 Verjährung von Ansprüchen
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden.
2. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen gelten.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Viking Hunting Adventure, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.